Denkmalschutz
Tag des offenen Denkmals 2011
Am 11. September 2011 werden zum "Tag des offenen Denkmals" wieder überall Denkmäler der Öffentlichkeit vorgestellt."Romantik, Realismus, Revolution - Das 19. Jahrhundert" lautet das Motto des Denkmaltags in diesem Jahr. Damit widmet sich der Tag des offenen Denkmals auf vielfachen Wunsch erstmalig einer Zeitepoche. Das 19. Jahrhundert mit seinem aufregenden kulturellen, technischen, politischen und sozialen Wandel bietet am Denkmaltag so gut wie allerorts Anknüpfungspunkte.
Selbstverständlich können auch Denkmale öffnen, die keinen direkten Bezug zum diesjährigen Schwerpunktthema haben.
Informationen erhalten Sie auch über das Internet unter der Adresse www.tag-des-offenen-denkmals.de.
Die Gemeinde Nörvenich ist für den Denkmalschutz als örtliche Untere Denkmalbehörde zuständig. Wir führen die Denkmallisten, in denen alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler im Gemeindegebiet erfasst sind. Alle Denkmäler und Bodendenkmäler sind außerdem im Flächennutzungsplan gekennzeichnet.
Veränderungen an einem Denkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die örtliche Untere Denkmalbehörde. Wir fällen unsere Entscheidungen im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Pulheim-Brauweiler bzw. dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn. Steuerliche Abschreibung durch Denkmaleigentümer/innen werden durch eine günstige steuerliche Abschreibung der Investitionen vom Staat finanziell unterstützt.
Ferner hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer" aufgelegt. Bei besonders hohen Mehrbelastungen durch eine denkmalrechtliche Instandsetzung können auch direkte Zuschüsse beantragt werden. Um Fördergelder aus dem Denkmalprogramm des Landes zu erhalten, muss bis zum 1. September eines Jahres Ihr Antrag bei uns eingereicht werden. Wir reichen ihn an die Bezirksregierung weiter. Antragsvordrucke sind bei uns erhältlich.
Sie können sich den Vordruck auch HIER herunterladen.
Ferner hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW in Düsseldorf die Broschüre "Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen" herausgegeben.
Wir beraten die Denkmaleigentümer/innen
in allen Fragen des Denkmalschutzes.
in allen Fragen des Denkmalschutzes.
Veränderungen an einem Denkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die örtliche Untere Denkmalbehörde. Wir fällen unsere Entscheidungen im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Pulheim-Brauweiler bzw. dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn. Steuerliche Abschreibung durch Denkmaleigentümer/innen werden durch eine günstige steuerliche Abschreibung der Investitionen vom Staat finanziell unterstützt.
Informationen zur steuerlichen Abschreibung
erhalten Sie bei uns.
erhalten Sie bei uns.
Ferner hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW die Broschüre "Steuertipps für Denkmaleigentümer" aufgelegt. Bei besonders hohen Mehrbelastungen durch eine denkmalrechtliche Instandsetzung können auch direkte Zuschüsse beantragt werden. Um Fördergelder aus dem Denkmalprogramm des Landes zu erhalten, muss bis zum 1. September eines Jahres Ihr Antrag bei uns eingereicht werden. Wir reichen ihn an die Bezirksregierung weiter. Antragsvordrucke sind bei uns erhältlich.
Sie können sich den Vordruck auch HIER herunterladen.
Ferner hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW in Düsseldorf die Broschüre "Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen" herausgegeben.
- Die Liste der Baudenkmäler in der Gemeinde in Wikipedia
Die Denkmalliste als Download


