Sonstige Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln über die Auslegung des Entwurfes der Überschwemmungsgebietsverordnung des Ellebaches


Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln über die Auslegung des Entwurfs der Überschwemmungsgebietsverordnung des Neffelbaches


Bekanntmachung Frostschäden auf gemeindlichen Gehwegen


Schöffenwahl 2014 - 2018


Wohnung und Kiosk zu vermieten

Kiosk und Wohnung zu vermieten

Die Gemeinde Nörvenich vermietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Kiosk als auch die darüber liegende Wohnung in Nörvenich-Eschweiler über Feld, Heribertstraße 37, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss.

Der Kiosk weist eine Fläche von rund 60 m ² auf. Die Kaltmiete beträgt 250,00 Euro zzgl. z. Zt. 85,00 Euro an Nebenkostenvorauszahlung.

Die Wohnung besteht aus 5 ZKDB, ca. 111 m2 groß. Die Wohnung ist kernsaniert und direkt bezugsfertig. Die Kaltmiete beträgt 450,00 Euro, zuzüglich ca. 200,00 Euro Nebenkosten.

Bei Anmietung ist eine Kaution in Höhe von zwei Kaltmieten je Objekt zu hinterlegen.

Interessenten werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung Nörvenich zu bewerben.

Nähere Auskünfte erteilt Frau Niederklapfer unter der Telefonnummer: 02426 / 101–62 oder Frau Schmidt unter der Telefonnummer: 02426 / 101-60.

 

 


Flurbereinigung Gustorf Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte


Mögliche Gebührenerhöhungen in 2013


Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zuständigkeit im Ausländerwesen


Widerspruchsrecht oder Einwilligung nach § 35 Abs. 6 des Meldegesetzes NRW


Behinderung der Räumfahrzeuge durch parkende Pkw


Bürgerinformation zum Winterdienst


Wichtige Mitteilung zum Thema Kanaldichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen


Dichtheitsprüfung Kanal


Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nörvenich zum 01.01.2009


Dichtheitsprüfung an privaten Abwasseranlagen (Kanalhausanschlüsse)

Ich habe Sie bereits an dieser Stelle über das Thema „Dichtheitsprüfung“ informiert. Aus gegebener Veranlassung und aufgrund der Tatsache, dass immer wieder auch Presseveröffentlichungen in der Tageszeitung oder Fachzeitschriften erfolgen, möchte ich Sie hiermit über den aktuellen Stand in der Gemeinde Nörvenich wie folgt informieren:

Derzeit besteht für Sie noch kein zwingender Handlungsbedarf. Sie brauchen noch nicht tätig zu werden. Erteilen Sie noch keine Aufträge, vor allem nicht an der Haustür. Es ist bekannt, dass erste Firmen möglicherweise schon per Hauswurfsendung ihre Dienste anbieten wollen. An dieser Stelle wird nochmals ausdrücklich vor unseriösen Firmen gewarnt, die eine Untersuchung mittels Kamerabefahrung zu vermeintlich günstigen Konditionen anbieten. Die Dichtheitsprüfung kann nur von den zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.

Zurzeit wird ein Konzept auf Kreisebene erarbeitet, um eine einheitliche Vorgehensweise in allen Kommunen abzustimmen. Dieser Prozess wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2011 abgeschlossen sein. Es wird ein einheitlicher Flyer gedruckt und eine einheitliche Internetseite mit den wichtigsten Informationen erarbeitet werden. Die Gemeinde wird Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht selbstverständlich nachkommen. Hierzu bedarf es aber noch weiterer, insbesondere organisatorischer, Überlegungen.

Sollten Sie Fragen zur Dichtheitsprüfung haben, können Sie diese gerne an das Bauamt der Gemeinde Nörvenich, Tel.: 02426/101 45 richten. Im amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde Nörvenich werde ich Sie in den nächsten Monaten weiter über das Thema der Dichtheitsprüfung informieren.

Nörvenich, den 29. März 2011

Der Bürgermeister
Hans Jürgen Schüller

Bekanntmachung über die Müllentsorgung in öffentlich bereitgestellten Abfallbehältern


Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserleitungen

Das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen hat eine neue Broschüre zur Prüfung von Abwasserleitungen herausgegeben. Sie informiert vor allem Hausbesitzer über die Pflicht, die Leitungen regelmäßig auf Dichtheit zu kontrollieren.

"Undichte Leitungen können großen Schaden anrichten, wenn ungeklärtes Schmutzwasser in den Boden oder ins Grundwasser gelangt. Bestehende private Abwasserleitungen sollen deshalb bis 2015 auf Dichtheit geprüft werden", sagt Umweltminister Johannes Remmel. Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass die Rohre und Kanäle dicht sein müssen.

Die Broschüre "Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen" gibt viele Tipps, wie unzugängliche Rohre untersucht werden können und wer die Prüfung vornehmen kann. Zudem informiert sie über Fristen, Kosten und das weitere Vorgehen bei defekten Rohren. In Nordrhein-Westfalen gibt es etwa 200.000 Kilometer private Leitungen, die das Abwasser in die öffentliche Kanalisation und zu Kläranlagen führen. Städte und Gemeinden sanieren ihre Leitungen, um teure und umweltschädliche Lecks zu vermeiden. Sie sind auch Ansprechpartner bei Fragen von Hauseigentümern. ·

Weitere Infos zum Thema und die Downloadmöglichkeit der Broschüre  "Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen - Informationen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer" und Downloadangebote erhalten Sie unter dem unten angegebenen Link. ·

Herr Imbery erteilt Ihnen bei der Gemeinde Nörvenich Auskunft. Sie erreichen ihn im Rathaus, Zimmer 45 unter Tel. 02426/101-45 oder per Email unter geschützte E-Mail-Adresse als Grafik.