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Gemeinde Nörvenich

Terminplanung Grundbesitzabgabenbescheid 2023

Die Gemeinde Nörvenich versendet in der 7. Kalenderwoche (17.02.-20.02.2023) über 5.000 Steuer- und Gebührenbescheide an Eigentümer*innen von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben. 

Bitte beachten Sie demnach, dass die Bescheide Ihnen am Karnevalswochenende zugehen werden. Die erste Fälligkeit wird ab diesem Jahr auf den 15. März gelegt.

Bei Fragen zur Abgabenfestsetzung oder zur Zahlungsabwicklung können Sie sich gerne während der Öffnungszeiten an das Steueramt oder die Gemeindekasse wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Bescheid.

Erfahrungsgemäß besteht nach dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide ein verstärkter Informations- und Nachfragebedarf. Um längere Wartezeiten am Telefon zu vermeiden, können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail unter Angabe der Telefonnummer an  steueramtnoervenichde oder  gemeindekassenoervenichde stellen. 

Hinweis an Hundehalter:
Der Bescheid über die Hundesteuer ist ein Dauerbescheid. Neue Bescheide ergehen erst, wenn sich Besteuerungsgrundlagen ändern.

Die Fälligkeit der Hundesteuer ist der 01.07. eines jeden Kalenderjahres. Die Höhe der Steuer entnehmen Sie bitte Ihrem zuletzt erhaltenen Hundesteuerbescheid.

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