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Gemeinde Nörvenich

Was bringt die Grundsteuerreform?

Aktuell erreichen die Gemeindeverwaltung eine zunehmende Anzahl an Zuschriften besorgter Bürgerinnen und Bürger, welche aufgrund der Presseberichterstattung über die Grundsteuerreform befürchten, ab dem kommenden Jahr eine höhere Grundsteuer entrichten zu müssen und Auskunft dazu verlangen.

Die Gemeindeverwaltung steht in den Startlöchern, um Modellrechnungen durchzuführen, an deren Ende die Informationen herauskommen werden, welche die Mitglieder des Gemeinderates benötigen, um über die Grundsteuer zu beraten und zu entscheiden. Erst dann kann die begehrte Information gegeben werden, was konkret zu erwarten ist.

Warum dauert das so lange? Die Festsetzung der Grundsteuer ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst einmal müssen die Finanzämter alle Immobilien neu bewerten und sog. „Wertfeststellungsbescheide“ erlassen. Das ist überwiegend erledigt, aber eine größere Anzahl Eigentümer hat Widerspruch eingelegt oder schon gegen die Landesfinanzverwaltung Klage erhoben, mit dem Ziel vermeintlich falsche Werte korrigieren zu lassen. Von knapp zwei Millionen Einsprüchen gegen Steuerbescheide im Jahr 2023 entfielen rund zwei Drittel auf das Konto der Grundsteuer (1,27 Millionen). Im Jahr 2021 hatte diese Steuerart nicht einmal ein Prozent der Einsprüche ausgemacht. Durch Widerspruchsbescheid oder Gerichtsurteil kommt es dann zu neuen Bescheiden mit neuen Werten. Feste Werte, ohne (größere) Verschiebungen, sind aber die Basis einer jeden richtigen Berechnung.

Zum anderen hat der Landtag Nordrhein-Westfalen am 04. Juli 2024 ein neues Gesetz verabschiedet, welches es den Kommunen ermöglichen soll, sog. „differenzierte Hebesätze“ zu erheben, welche Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke mit unterschiedlichen Hebesätzen veranlagen, um eine durch die Reform sonst möglicherweise stärkere Belastung der Wohngrundstücke und Entlastung der Gewerbegrundstücke auszugleichen. Die kommunalen Spitzenverbände raten den Kommunen jedoch aktuell ab, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen, da sie befürchten, dass diese rechtswidrig sei. Dies ist natürlich zu klären, bevor man überhaupt in die Diskussion einsteigt, ob man neue gesetzliche Möglichkeiten zur Anwendung bringt.

Die Gemeinde Nörvenich steht am Ende dieser Kette und ist darauf angewiesen, dass die „Vorinstanzen“ die Unklarheiten und Unsicherheiten beseitigen, bevor es möglich wird, eigene seriöse Modellrechnungen anzustellen. Die Vorinstanzen hatten dafür seit dem die Reform auslösenden Urteil im Jahr 2018 Zeit und sind dennoch in den letzten sechs Monaten des Jahres 2024 bevor die Reform am 01.01.2025 greift, mit ihrer Arbeit noch nicht fertig. Insoweit bitten wir Sie in der Sache weiterhin um Geduld.

Gerne verweisen wir Sie auch auf nachstehende Links, unter denen Sie weiterführende Informationen zu den Hintergründen der großen Grundsteuerreform finden und laden Sie zudem als Zuhörer zu den Sitzungen des Gemeinderates ein. Der Rat wird die Debatte über die sog. „Realsteuerhebesätze“ in öffentlicher Sitzung führen. 

Die nächsten Sitzungen des Rates der Gemeinde Nörvenich finden statt am:

  • 12.09.2024, 18 Uhr, Neffeltalhalle
  • 09.10.2024, 18 Uhr, Neffeltalhalle
  • 28.11.2024, 18 Uhr, Neffeltalhalle

Die Tagesordnung der Sitzungen und die entsprechenden Vorlagen dazu sind für Sie in völliger Transparenz einsehbar im sog. „Bürgerinformationssystem“ unter 

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