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Gemeinde Nörvenich

Neuer Kinderfreizeit-Bonus ab August

Im Rahmen des sog. Corona-Aufholpakets sollen minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG) bzw. Familien mit geringerem Einkommen (Kinderzuschlag, Wohngeld), die im August 2021 Leistungen beziehen, einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind erhalten.

Der Kinderfreizeitbonus wird von der Familienkasse ausgezahlt. Sie soll den Bonus an Bezieherinnen und Bezieher von Kinderzuschlag automatisch auszahlen. Davon umfasst sind auch Fälle, in denen Kinderzuschlag und Wohngeld bezogen wird.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen für die Auszahlung einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Geht der Antrag bei einer Wohngeldbehörde ein, so ist er gemäß § 16 Absatz 2 SGB I unverzüglich an die Familienkasse weiterzuleiten.

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