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Gemeinde Nörvenich

Vandalismus im Burgpark

Bürgermeister setzt 1.000€ Belohnung aus, für Hinweise die zur Ergreifung der Täter führen.

In der Nacht vom 18. auf den 19. März kam es im Burgpark in Nörvenich erneut zu Straftaten (u.a. Sachbeschädigung). Konkret wurde zum zweiten Mal der Mast einer Straßenbeleuchtungslaterne mit viel roher Gewalt „umgeknickt“ und auf dem Spielplatz wurde der „Drehteller“ eines Kinderkarussells in Brand gesteckt. Die Polizei war vor Ort, konnte die Täter jedoch nicht fassen. Wie auch in allen vorangegangenen Fällen hat die Gemeinde Strafanzeige erstattet sowie den Schaden ihrer Versicherung gemeldet. Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen aufgenommen. Bürgermeister Dr. Czech hat sich zum wiederholten Male an Landrat Wolfgang Spelthahn gewandt. Der Landrat ist Leiter der Kreispolizeibehörde und wurde dringend gebeten, mindestens zeitweise für eine erhöhte Polizeipräsenz in den betroffenen Bereichen zu sorgen, um weitere Straftaten zu verhindern. Auch mit dem Leitenden Polizeidirektor der Kreispolizeibehörde Düren wurde seitens des Bürgermeisters Verbindung aufgenommen und verstärkte Präsenz vor Ort gefordert. Zudem hat der Bürgermeister 1.000 € Belohnung ausgesetzt, welche der-/diejenige erhalten soll, der konkrete Hinweise liefert, welche zur Ergreifung der Täter führen. Hinweise nimmt jede Polizeidienststelle entgegen und gerne auch der Bezirksdienstbeamte der Polizei hier in Nörvenich, Herr PHK Heinrich-Josef Klünter (Sprechzeiten im Rathaus nach Vereinbarung, Tel. 02426-9594245, Emailadresse: PWKreuzau.Duerenpolizei.nrwde) oder senden Sie eine Email an infonoervenichde

Das Ordnungsamt der Gemeinde Nörvenich ist keine „kleine Polizeibehörde“. Weder ist eine Personalstärke für den 24h-Einsatzdienst vorgesehen, noch verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Ausbildung und Ausrüstung zum Umgang mit gewalttätigen Straftätern. Ein solcher Einsatz wäre aus dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht zu verantworten. Das Ordnungsamt ist eine Ordnungsbehörde, welche wie der Name schon sagt, „Ordnungswidrigkeiten“ verfolgt, während die Polizei eine „Strafverfolgungsbehörde“ ist, welcher in alleiniger Zuständigkeit die Verfolgung von Straftaten als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft obliegt. Im Schnittpunkt zwischen Polizei und Ordnungsamt liegt etwa die Verfolgung von Ruhestörungen, welche in der Zuständigkeit der Ordnungsbehörde liegt, außerhalb deren Dienstzeiten aber von der Polizei wahrzunehmen ist. Im Kreis Düren verfügen nur die Städte Düren und Jülich aufgrund ihrer Größe über Ordnungskräfte, welche nachts und am Wochenende im Dienst sind. In den 13 kleineren kreisangehörigen Kommunen steht die Polizei hier in der Verantwortung.

Stimmen aus der Bevölkerung fordern immer wieder eine Videoüberwachung und führen Beispiele aus anderen Kommunen an. Die Installation einer Videoüberwachung im Burgpark scheitert keinesfalls am Willen der Gemeinde, sondern an der diesbezüglichen Rechtslage, nachzulesen unter https://bit.ly/ldiNoervenich

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