Gewerbetreibende können bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote des Steueramtes der Gemeinde Nörvenich nutzen:
Entlastung von besonders betroffenen Gewerbetreibenden
Die Gemeinde Nörvenich weist darauf hin, dass Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote des Steueramtes der Gemeinde nutzen können:
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen.
Darüber hinaus besteht bei allen Steuern, die von der Gemeinde Nörvenich erhoben werden, die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden. Beides setzt einen Antrag bei der Gemeinde Nörvenich voraus, weshalb wir betroffene Gewerbetreibende bitten, sich frühzeitig an das Steueramt der Gemeinde Nörvenich zu wenden.
Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen besteht für betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende schließlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen zu stellen.
Ihr Team der Gemeindeverwaltung garantiert eine zügige und unbürokratische Abwicklung, um im Rahmen des rechtlich möglichen den Gewerbetreibenden in der Gemeinde Nörvenich in dieser Situation zu unterstützen.
Bitte sehen Sie aufgrund des Infektionsrisikos von persönlichen Vorsprachen in der Gemeindeverwaltung ab und nutzen Sie für Ihre Anfrage folgende E-Mailadresse: