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Gemeinde Nörvenich

Denkmalschutz

Die Gemeinde Nörvenich ist für den Denkmalschutz als örtliche Untere Denkmalbehörde zuständig.

Wir führen die Denkmallisten, in denen alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler im Gemeindegebiet erfasst sind. Alle Denkmäler und Bodendenkmäler sind außerdem im Flächennutzungsplan gekennzeichnet.

Wir beraten die Denkmaleigentümer/innen in allen Fragen des Denkmalschutzes.

Veränderungen an einem Denkmal und in seiner engeren Umgebung bedürfen der denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die örtliche Untere Denkmalbehörde. Wir fällen unsere Entscheidungen im Benehmen mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Pulheim-Brauweiler bzw. dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege in Bonn. Steuerliche Abschreibung durch Denkmaleigentümer/innen werden durch eine günstige steuerliche Abschreibung der Investitionen vom Staat finanziell unterstützt.

Informationen zur steuerlichen Abschreibung erhalten Sie bei uns.

Ferner hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW die Broschüre „Steuertipps für Denkmaleigentümer“ aufgelegt. Bei besonders hohen Mehrbelastungen durch eine denkmalrechtliche Instandsetzung können auch direkte Zuschüsse beantragt werden. Um Fördergelder aus dem Denkmalprogramm des Landes zu erhalten, muss bis zum 1. September eines Jahres Ihr Antrag bei uns eingereicht werden. Wir reichen ihn an die Bezirksregierung weiter. Antragsvordrucke sind bei uns erhältlich.

Ferner hat das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW in Düsseldorf die Broschüre „Denkmalförderung in Nordrhein-Westfalen“ herausgegeben.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • CC BY-SA 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/

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