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Gemeinde Nörvenich

Schlichten statt Richten - außergerichtliche Streitbeilegung

Die Schiedsämter sich von der Landesjustizverwaltung eingerichtete und anerkannte Gütestellen. Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen ehrenamtlich Schiedsfrauen und –männer wahr, die vom Rat der Gemeinde in der sie wohnen gewählt werden und danach von der Leitung des Amtsgerichts in ihr Amt eingesetzt werden.

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Streitfällen, den sogenannten Privatklagesachen wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, einfacher Nachstellung (Stalking), Bedrohung, Sachbeschädigung verweist die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige meistens auf den Privatklageweg. Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben, bevor der Klageweg beschritten werden kann. Diese Fälle sind

• Nachbarrechtliche Streitigkeiten,
• Streitigkeiten wegen Diskriminierung,
• Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre.

Für alle diese Fälle erfolgt der Versuch einer Streitschlichtung durch die Schiedsämter. Darüber hinaus stehen die Schiedspersonen aber jederzeit zum Gespräch zur Verfügung um auch andere Fälle, in denen eine Streitschlichtung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, in einem Schlichtungsverfahren zu einem guten Ende zu bringen. Gehen Sie deshalb lieber erst einmal zum Schiedsamt bevor Sie an eine förmliche Austragung des Streits mit Rechtsanwalt und Gericht denken.

In allen Streitfällen endet eine gerichtliche Auseinandersetzung meist mit einem Urteil, in dem eine Partei Recht bekommt und die andere verurteilt wird. Dadurch wird der Zwist auf der Verliererseite noch verschärft. Im Gegensatz dazu sollte eine Streitschlichtung mit einem Kompromiss enden, mit dem beide Seiten leben können und so auch eine Grundlage geschaffen werden zu einem weiteren friedlichen Zusammenleben.

Die für die Gemeinde zuständige Schiedsperson Herr Lehnert und die stellvertretende Schiedsperson Frau Felix stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Sie erreichen Sie unter noervenich_schiedsamtgmxnet oder unter den folgenden Telefonnummern: 

• Telefon Herr Lenhart: 0177-7137637

• Telefon Frau Felix: 02235-9219978

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