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Gemeinde Nörvenich

Fundsachen

Sie haben etwas gefunden oder verloren?

Beschreibung

Sie haben etwas gefunden?

Fundsachen können von Ihnen im Bürgerservice- und Gewerbeamt abgegeben werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Kann der Eigentümer der Fundsache innerhalb von sechs Monaten nicht ermittelt werden, kann der Finder das Eigentum an der Fundsache erwerben. Nach Ablauf der Frist werden Sie vom Bürgerservice- und Gewerbeamt angeschrieben. Können die Fundsachen einem Eigentümer ausgehändigt werden, steht Ihnen als ehrlichem Finder ein Finderlohn zu. Als Finderlohn erhalten Sie 5 % des Wertes des Gegenstandes. Hat das Fundstück einen Wert von mehr als 500 € erhalten Sie zusätzlich noch 3 % vom Mehrwert.

Sie haben etwas verloren?

Immer wieder werden Fundsachen (Schlüssel, Brillen, Geldbörsen, Handys, Fahrräder etc.) im Bürgerservice- und Gewerbeamt von ehrlichen Findern abgegeben. Kann ein Eigentümer ermittelt werden, wird dieser vom Bürgerservice- und Gewerbeamt benachrichtigt. Leider können viele Gegenstände den Eigentümern nicht ausgehändigt werden, da diese nicht ermittelt werden können. Fragen Sie daher bei einem Verlust nach, damit wir Ihr Eigentum an Sie zurück geben können.

Erläuterungen und Hinweise

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