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Gemeinde Nörvenich

Fischereischeine

Die Ausstellung von Fischereischeinen nach dem Landesfischereigesetz erfolgt in der Gemeinde Nörvenich beim
Bürgerservice.

Beschreibung

Ausführlichere oder/und ergänzende Informationen erhalten Sie bei der unteren Fischereibehörde (Kreis Düren).
Die Beantragung der Erstausstellung und Verlängerung kann durch persönliche Vorsprache erfolgen. Es wird jedoch
auch ein Online Service angeboten. Dieser ist unter dem Link https://bit.ly/2NP2BwF aufrufbar.

Für die Abholung und Bestätigung der Verlängerung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, da die eigenhändige
Unterschrift auf dem Dokument vorgeschrieben ist. Anlässlich dieser Vorsprache ist auch die Entrichtung der
Gebühr (bar oder bargeldlos) möglich.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein kann nur für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahre ausgestellt werden.
Eine Sportfischerprüfung ist für den Jugendfischereischein nicht notwendig.
Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die einen Fischereischein
haben.

Ab dem 14. Lebensjahr ist auch für Jugendliche die Ausstellung eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeins
möglich, wenn die Fischereiprüfung abgelegt wurde.

Sonderfischereischein

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen
können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden.

Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines. Inhaber eines Sonderfischereischeines dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die einen Fischereischein
hat.

Erläuterungen und Hinweise

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