Die Ausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Bürgerservice- und Gewerbeamt hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann. Sollten Sie kurzfristig einen neuen Ausweis benötigen können Sie zusätzlich noch einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung der Eltern bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Information zur Abholung Ihres Reisepasses/Personalausweises
Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtige Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Bitte denken Sie daran Ihren alten Personalausweis mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet wird. Bitte bedenken Sie, dass für die Einreise in einigen Ländern eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. das die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist. Da sich die Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder jederzeit ändern können, sollten Sie sich über die Einreisebestimmungen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (s.u.) informieren.
Den Antragsstatus Ihres Dokumentes können Sie jederzeit online einsehen. Den entsprechenden Link finden Sie unter Links und Downloads.
Vordrucke zur Einverständniserklärung der Eltern und zur Abholvollmacht finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter untenstehendem Link