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Gemeinde Nörvenich

Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind dazu verpflichtet, im Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises oder eines Reisepasses zu sein.

Beschreibung

Für Einwohner, die mit Hauptwohnsitz in Nörvenich gemeldet und die im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, ist das Bürgerservice- und Gewerbeamt für die Beantragung des Personalausweises zuständig. Eine persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.

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