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Gemeinde Nörvenich

Auskunft aus dem Melderegister

gemäß § 44 Bundesmeldegesetz (BMG)

Beschreibung

Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden.

Einfache Melderegisterauskünfte können grundsätzlich nur über

  • Vor- und Familiennamen
  • den Doktorgrad
  • aktuelle Anschriften erteilt werden und
  • sofern die Person verstorben sein sollte, diese Tatsache
erteilt werden.
Werden die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet, sind diese anzugeben.
Sofern die Daten zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden sollen ist dieses ebenfalls anzugeben, die schriftliche Einwilligung des Betroffenen ist der Anfrage beizufügen. Andernfalls ist schriftlich zu erklären, dass die Daten nicht für die zuvor genannten Zwecke genutzt werden sollen.
Bitte machen Sie möglichst genaue Angaben über die von Ihnen gesuchte Person wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum, aktuelle oder frühere Anschrift, damit die Person eindeutig identifiziert werden kann und Personenverwechslungen ausgeschlossen werden können.

Erläuterungen und Hinweise

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