Driften auf gemeindlichem Grund kann teuer werden
Mit Urteil vom 11.12.2023 hat das Amtsgericht Düren einen 33-jährigen Autofahrer zu Schadenersatz in Höhe von rd. 2400 € nebst Anwalts- und Prozesskosten verurteilt, nachdem dieser mit seinem allradgetriebenen Pkw im Winter 2023 sog. „Donuts“ auf einer verschneiten Rasenfläche der Gemeinde Nörvenich drehte und diese hierdurch erheblich beschädigte. Damit, dass er von aufmerksamen Passanten beobachtet und gemeldet würde, hatte der Fahrer offensichtlich nicht gerechnet und beteuerte in der mündlichen Verhandlung – trotz erdrückender Beweislast – bis zuletzt, dass er die Wiese nicht beschädigt habe. Ohne Erfolg, wie das Gericht befand und den geltend gemachten Schadenersatz wie beantragt zusprach. Das Urteil ist nun rechtskräftig.