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Gemeinde Nörvenich

Faktencheck

Behauptung:

Im November 2022 tauchten in den Sozialen Medien Behauptungen auf, wonach es auf dem Schulhof der Gemeinschaftsgrundschule Albertus Magnus in Eschweiler über Feld an dem im Jahre 2019 neu aufgestellten Spielgerät des deutschen Herstellers eibe, mehrere schwere Unfälle gegeben habe. 

Dies wurde sogleich verbunden mit der Sorge, dass das Spielgerät möglicherweise nicht sicher sei.

Hierzu nimmt die Gemeinde wie folgt Stellung:

Nachstehende Tabelle zeigt die in den Jahren 2021, 2022 und 2023 dokumentierten Unfälle an der Gemeinschaftsgrundschule in Eschweiler über Feld (Stand: 31.10.2023). 

Jahr/
Unfallort

Sportunterr. Gebäude Schulhof Trampolin Multifunktionsfeld Klettergerüst
2021 5 0 2 0 0 1
2022 4 2 3 1 2

1

2023 1 2 1 0 3

3

Summe 10 4 6 1 5

5

Jeder der genannten Unfälle ist in jedem Einzelfall bedauerlich und die Gemeinde wünscht allen betroffenen Kindern, dass Sie schnell und vollständig genesen. 

Ob es sich bei den hier beschriebenen Unfällen wie behauptet um „schwere Unfälle“ handelt, möchte die Gemeinde in Ermangelung eigenen medizinischen Fachwissens nicht beurteilen und damit auch nicht kommentieren. 

Gerade weil der Gemeinde als verantwortlichem Schulträger sehr am Wohl der Kinder gelegen ist, wird jeder Unfall eingehend untersucht. 

Die beiden in Rede stehenden Unfälle am „Klettergerüst“ wurden der Unfallkasse gemeldet. 

Es fand unmittelbar im Anschluss eine Begehung mit dem als Sachkundige Person für Spielplätze ausgebildeten Schulhausmeister und dem Sicherheitsbeauftragten der Schule statt. 

Am Spielgerät konnten keine Sicherheitsmängel festgestellt werden.

Alle Spielgeräte auf dem Schulhof werden an jedem Schultag durch eine ausgebildete Sachkundige Person für Spielplätze kontrolliert. 

Die kürzlich erfolgte Sperrung eines Teils des Spielgerätes ging auf eine Feststellung im Rahmen der täglichen Prüfungen zurück. Ein aus Holz gefertigtes Bauteil wies nach drei Benutzungsjahren einen derartigen Verschleiß auf, dass aus reiner Vorsicht entschieden wurde, das Teil umgehend durch ein neues auszutauschen und den betroffenen Teil des Spielgerätes bis zum Eintreffen des Ersatzteiles zu sperren. 

Für die Montagearbeiten wurde der Werkskundendienst des Herstellers beauftragt, der in diesem Zuge auch eine umfassende und vollständige Herstellerkontrolle durchgeführt hat. 

Im Ergebnis hat der Hersteller der Gemeinde mitgeteilt, dass das vom Verschleiß betroffene Teil auf Wunsch der Gemeinde zwar gegen ein neues Bauteil ausgetauscht wurde, dass aber ein sicherer Betrieb auch mit dem alten Bauteil weiterhin möglich gewesen wäre und die Sperrung sicherheitstechnisch nicht erforderlich war. Gleichwohl hat der Hersteller die Gemeinde ermutigt, nach dem Grundsatz „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ auch bei künftigen Feststellungen im Zweifelsfall lieber wieder bis zur endgültigen Klärung ganz oder teilweise für die Benutzung zu sperren. 

Die Gemeinde Nörvenich fühlt sich durch den hier geschilderten Ablauf darin bestätigt, dass die fest etablierten Sicherheitsmechanismen und Abläufe zur Verhütung von Unfällen und zum sicheren Spielen, bestens funktionieren.

Zusätzlich werden die Spielgeräte auf dem Schulhof und im Übrigen auch auf allen kommunalen Spielplätzen quartalsweise einer sog. Quartalskontrolle und jahresweise einer großen Jahreskontrolle unterzogen. 

Um bei diesem enorm wichtigen Thema „Sicherheit“ sog. „Betriebsblindheit“ zu vermeiden, hat die Gemeinde diese Leistungen an einen Dienstleister vergeben, der dafür ausschließlich sehr erfahrene und voll ausgebildete, hauptberufliche Spielplatzprüfer einsetzt. 

Jede Kontrolle wird ausführlich dokumentiert. Das in Rede stehende Spielgerät ist gemäß den letzten Quartals- und Jahreskontrollen frei von sicherheitsrelevanten Mängeln.

Wie kann es dann dennoch zu Unfällen kommen?

Das Leben geht mit einem allgemeinen Lebensrisiko einher – das beweisen auch die in der Tabelle aufgeführten Unfälle im Schulleben, welche nichts mit dem Spielgerät zu tun haben. 

Üblicherweise erhöht sich dieses Risiko, je aktiver ein Mensch ist. Unfälle auch auf Spielgeräten sind also unvermeidbar. Das wissen auch die Spielgeräteexperten in den Normungsgremien.

Die für Spielgeräte auf öffentlichen Anlagen maßgebende Norm ist die DIN EN 1176. Dort heißt es u.a.: 

„Das Spielen von Kindern ist zum einen essenziell für ihre Entwicklung und zum anderen mit Risiken versehen. Kinder sollen in einer sicheren Umgebung spielen dürfen, um so ihren Körper, ihre Fähigkeiten, ihre Umwelt und ihre Mitmenschen zu entdecken. Das Risiko steht der Sicherheit offenbar entgegen – doch ohne Risiko gibt es keine Anreize zum Spielen. Gleiches gilt für Freizeitanlagen, die für Personen jeglichen Alters gedacht sind. Mit Normen gelingt die Lösung des vermeintlichen Widerspruchs zwischen dem notwendigen Sicherheitsniveau und dem erforderlichen Risiko. Normen, insbesondere Europäische Normen (EN), haben einen zweiten großen Nutzen: Sie lassen Hersteller, Betreiber, Sachverständige etc. dieselbe Sprache sprechen sowie dasselbe Verständnis an Sicherheit und Risiko aufbauen. Damit sind die Spielplätze und Freizeitanlagen überall in Europa gleich sicher.“

Es geht also ausdrücklich nicht darum, einen „gummizellengleichen“ völlig risikolosen Spielplatz zu schaffen, sondern einen Spielplatz, dessen Spielgeräte, sowie deren Aufbau und Fallschutz den Normen als anerkanntem Stand der Technik entsprechen und die zugleich für Kinder in der Benutzung attraktiv, fordernd und für die motorische Entwicklung fördernd sind.

Um bei der Auswahl attraktiver Spielgeräte für Schulhöfe und Spielplätze, keine Fehler zu machen, lässt sich die Gemeinde Nörvenich bereits bei der Planung von Spielplätzen und Schulhöfen regelmäßig äußerst fachkundig beraten.

Planer der Schulhofneugestaltung und der Spielgeräteauswahl-/konstruktion war Hochschulprofessor Rolf Schwarz, Inhaber des Lehrstuhls für Bewegungserziehung und Sport an der Hochschule Karlsruhe und u.a. Autor der Fachliteratur „Wie lassen sich Kinder durch Bewegung optimal fördern?“.

Insoweit sind wir als Gemeindeverwaltung absolut sicher, dass wir alles menschenmögliche getan haben, um einen attraktiven und zugleich sicheren Schulhof für unsere Grundschulkinder herzustellen. 

Die Schulleitung hat uns als Schulträger vor Veröffentlichung dieses Beitrages nochmals bestätigt, dass die Schulleitung das hinter der Schulhofgestaltung liegende pädagogische Konzept voll unterstützt. 

Es war und ist auch von der Schulleitung gewollt, dass auf dem Schulhof auch herausfordernd und anspruchsvoll gestaltete Spielmöglichkeiten gegeben sind, vor allem mit dem Ziel die Altersgruppe der Schüler als Hauptnutzer zu fordern und fördern und eben nicht zu unterfordern/langweilen, was langfristig negativere Folgen für die Entwicklung der Kinder hätte.

Zum Leben und zum Lernen für das Leben gehört auch, eine vernünftige Selbsteinschätzung zu erlernen. Für die Kinder heißt das, wirklich nur an solchen Geräten zu klettern, an denen sie es sich selbst zutrauen. In allen Klassen und auch in der OGS werden die Kinder dazu sensibilisiert. 

Beim Beobachten der Kinder durch die Aufsichten von Schule und OGS kann tatsächlich festgestellt werden, dass die meisten Kinder sich an diese Vorgabe halten. Manche erbitten sich Hilfe, bis sie sich den Bewegungsablauf alleine zutrauen. 

Unter den Geräten wurde normgerechter Fallschutz eingebaut. Auch dieser wurde geprüft und unterliegt den regelmäßigen Überwachungsprüfungen. Doch auch geeigneter Fallschutz kann niemals eine absolute Sicherheit gegen die Risiken von aktiver Bewegung geben.

Die Gemeinde Nörvenich als Schulträger hofft, mit dieser Sachinformation dazu beitragen zu können, dass sich keine unnötigen Ängste hinsichtlich der sicheren Benutzung von öffentlichen Spielgeräten aufbauen. 

Die Sozialen Medien führen uns täglich vor Augen, dass alleine die Verbreitung von Zweifeln über gezielte suggestive Fragestellungen geeignet ist, Reaktionen mit Vorverurteilungen, Angst und Hass auszulösen. Einfach Botschaften finden schneller Gehör als komplexe Wahrheiten. Es ist unsere Aufgabe als Öffentliche Hand, objektiv zu informieren und mit einer so langen Erläuterung wie dieser, unnötige Sorgen zu nehmen.

Die Gemeinde Nörvenich wünscht allen Kindern viel Freude und ein sicheres Spiel auf unseren kommunalen Spielplätzen und den Schulkindern auch auf unseren Schulhöfen.

Sollte es Eltern geben, die auch nach dem Lesen dieser Ausführungen die Auffassung nicht teilen, dass die gemeindeeigenen öffentlichen Spielplätze und Schulhöfe sicher zu benutzen sind und die Gemeinde Nörvenich wirklich sehr starke Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat, damit das auch so bleibt, bittet die Gemeinde diese Eltern im Rahmen ihrer Erziehungsberechtigung ihren eigenen Kindern die Nutzung der kommunalen Spielgeräte zu untersagen, die öffentlichen Spielplätze aber nicht in der Öffentlichkeit derart schlecht zu reden, dass am Ende eines solchen öffentlichen Prangers möglicherweise durch öffentlichen Druck die Entscheidung steht, gute und sichere Spielgeräte abzubauen und damit auch alle andere Kinder von der Freude an der Nutzung auszuschließen. 

Insoweit sind hier auch all diejenigen aufgerufen sich positiv zu Wort zu melden, welche die in den Sozialen Medien verbreiteten Bedenken nicht teilen.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Gemeinde Nörvenich

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