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Gemeinde Nörvenich

Bis zu 1500 € Förderung von privaten Ladepunkten!

Das Land NRW fördert wieder Privatpersonen bei der Anschaffung von neuen Ladeinfrastrukturen:

Klimaschutz gewinnt immer größere Bedeutung auf lokaler Ebene. Aus einem steigenden Bewusstsein entsteht eine Erwartung an politisches Handeln. Durch die richtigen Fördermaßnahmen können zukunftsorientierte Maßnahmen auch privat besser umgesetzt werden. Wie bereits bekannt, unterstützen die Bundesregierung und das Land Nordrhein-Westfalen alle Interessenten bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs durch Steuervergünstigungen, Kaufprämien und Förderprogramme. Dabei will die Gemeinde Nörvenich besonders auf eine bestimmte, wieder neu auferlegte Fördermaßnahme aufmerksam machen: 

Gegenstand der Förderung des Landes NRW ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Dabei sind auch Privatpersonen antragsberechtigt. Die förderpolitischen Aktivitäten zur Energiepolitik im Land Nordrhein-Westfalen werden in dem „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) gebündelt. Teil dieses Programms ist der Programmbereich Emissionsarme Mobilität. Ziel der Landesregierung ist es, durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten und Gemeinden zu verbessern. Der Ausbau der Elektromobilität kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Im Zuge der Umweltprämie ermöglichte die Bundesregierung bislang die Förderung von 600.000 Wallboxen über die KfW. Die Förderung war so erfolgreich, dass kurzzeitig alle Mittel erschöpft waren. Mitte Juli 2021 sagte der Bund weitere 300 Mio. Euro zu, die ebenfalls bald erschöpft waren. Mit der neuen Förderung will das Land NRW den Ausbau der Ladeinfrastruktur weiter beschleunigen – und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung für saubere Elektrofahrzeuge erleichtern. So kann der Wandel zu mehr Elektromobilität auf den Straßen beschleunigt werden. Gefördert werden Ladepunkte mit Ladeleistungen zwischen 11 und 22 kW, sowie die Leistungselektronik, Verkabelungen, Parkplatzmarkierungen und -sensoren. Auch Tiefbauarbeiten, das Fundament, die Ertüchtigung des bestehenden Hausanschlusses sowie die Montage und Inbetriebnahme sind förderfähig. Voraussetzung für den Zuschuss ist allerdings der Bezug von zertifiziertem Grünstrom (Grünstrom-Liefervertrag oder eigenerzeugter regenerativer Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage). Ohne neue Erneuerbare-Energie-Anlage stehen Wohnungseigentümern und Privatpersonen bis zu 1000€ zu, mit einer neuen Anlage bis zu 1500€.

Den Förderantrag sowie Ausfüllhilfen finden Sie unter den folgenden Links:

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