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Gemeinde Nörvenich

Gemeinderat

Nach der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Bürgerschaft durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.

„Der Rat der Gemeinde ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig“, heißt es in § 41 der Gemeindeordnung NRW. Die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten ist ausschließlich dem Rat vorbehalten, während er andere Befugnisse auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen kann. Auch der Rat der Gemeinde Nörvenich hat hiervon Gebrauch gemacht und Fachausschüsse eingerichtet, die sich in ihren Sitzungen regelmäßig mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten befassen. Eine Übersicht der Ausschüsse und deren Zusammensetzung sowie der Sitzungstermine im laufenden Jahr finden Sie hier: 

Der Rat selbst besteht aus 26 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Mitgliedern sowie dem - ebenfalls direkt gewählten - Bürgermeister als Mitglied kraft Gesetzes. Ihm obliegt die Vertretung und Repräsentation des Rates und damit auch die Leitung der Ratssitzungen. Rat Und Bürgermeister wurden zuletzt im September 2020 neu gewählt. 

In der aktuellen Wahlperiode setzt sich der Rat der Gemeinde Nörvenich wie folgt zusammen:

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Bildnachweise

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