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Dokumente
- Ein gültiger Ausweis oder Nationalpass
Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise, Nationalpässe oder Geburtsurkunden aller Personen - Eine ausgefüllte und von Ihrem Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug (bei Eigenheim müssen sie es selber ausfüllen). Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung. Hinweise:
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Bemerkung
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) in der derzeit geltenden Fassung innerhalb von zwei Wochen erfolgen muss. Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Abs. 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Abs. 3 BMG mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden.
Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerservice- und Gewerbeamt vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben. Die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können.
Sofern Sie eine Person mit der Anmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular mit.
Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung ist in § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt. Danach hat der der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.
Was Sie auch noch wissen sollten:
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) erhobenen Daten an Parteien und Wählergruppen zur Wahlwerbung (§ 50 Absatz 1 und 5 BMG), an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG), an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG), an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, wenn Sie als Familienangehöriger von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft nicht derselben oder keiner Religionsgemeinschaft angehören (§ 42 Abs. 2 und 3 BMG) oder an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an deutsche Staatsangehörige die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz und § 36 Abs. 2 BMG).
Eine entsprechende Bekanntmachung mit ausführlichen Hinweisen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter untenstehendem Link
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Frau Viktoria Tischer | Bürgerservice | 02426 101201 | |
Frau Renate Pohl | Bürgerservice | 02426 101201 | |
Frau Nina Pook | Bürgerservice | 02426 101201 |
Organisationseinheiten
Name | Telefon | |
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Bürgerservice & Gewerbe | 02426 101201 |
Links und Downloads
Links und Downloads
- Wohnungsgeberbescheinigung (Online-Formular) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Bekanntmachung über das Einwilligungs- und Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach dem BundesmeldegesetzPDF-Datei1,70 MB
- Erklärung zur Änderung des HauptwohnsitzesPDF-Datei66,91 kB
- Merkblatt inklusive Formulare zur AnmeldungPDF-Datei265,54 kB
- Antrag auf Befreiung von der AusweispflichtPDF-Datei95,57 kB
- Vollmacht zur An- Ab- oder UmmeldungPDF-Datei124,67 kB
- Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises oder ReisepassesPDF-Datei124,67 kB
- Einverständniserklärung zur Ausstellung eines Kinderreisepasses oder eines Reisepasses bzw. Personalausweises an U18-JährigePDF-Datei102,39 kB